Seit dem Wintersemester 21/22 gilt die neue Approbationsordnung für Zahnärztinnen und Zahnärzte.
Nach wie vor oberstes Ausbildungsziel ist die Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für die zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung erforderlich sind.
Die neue zahnärztliche Approbationsordnung (ZApprO) konkretisiert und erweitert in § 1 ZApprO künftig jedoch die Ausbildungsziele für das Studium der Zahnmedizin. Neben der wissenschaftlichen und praktischen Ausbildung soll die eigenverantwortliche und selbstständige Ausübung der Zahnheilkunde und die Befähigung zur Weiterbildung und Fortbildung ebenfalls Ausbildungsziel sein.
Dabei sollen die Studierenden die Grundsätze einer evidenzbasierten Bewertung medizinischer und zahnmedizinischer Verfahren, aber auch Gesichtspunkte zahnärztlicher Gesprächsführung sowie zahnärztlicher Qualitätssicherung erlernen. Auch die Zusammenarbeit mit anderen Zahnärztinnen und Zahnärzten, Ärzten und Ärztinnen und mit Angehörigen anderer Heilberufe wird Lerngegenstand sein.
Nicht zuletzt soll die theoretische Ausbildung gem. §3 der neuen ZApprO künftig auch das fächerübergreifende Denken der angehenden Zahnärzte fördern: theoretisches und klinisches Wissen sollen während der gesamten Ausbildung „Hand in Hand“ vermittelt werden.
Link zur neuen Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) mit Studienbeginn ab dem 01.10.2021:
Informationen der Regierungspräsidien Baden-Württemberg zur neuen Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen ab dem 01.10.2021: