Die Qualitätssicherungssmittel (QSM) sind Gelder, die die baden-württembergischen Universitäten jedes Jahr vom Land erhalten und die sie zweckgebunden für die Sicherung der Qualität in Studium und Lehre einsetzen müssen. Die Höhe dieser Mittel ist hierbei abhängig von der Anzahl der Studierenden und beträgt ca. 280€ pro Studierendem. Die Qualitätssicherungsmittel sind seit 2015 Teil der Grundfinanzierung der Hochschulen,
auf deren Verwendung wir als Studierende prinzipiell keinen Einfluss haben. Allerdings wurde den Verfassten Studierendenschaften (VS), so auch der VS der Uni Heidelberg, ein Vorschlagsrecht für die Verwendung von ca. 11% der Mittel zugesprochen (rund 1,7 Mio. €). Dieses Vorschlagsrecht wird in Heidelberg anteilig auf die einzelnen Studienfachschaften, verteilt und ist abhängig von der Größe des Studienganges.
Wir als Fachschaft Zahnmedizin können jährlich Projekte in Höhe von etwa 36 000€ für die Verwendung der studentischen QSM vorschlagen. Die Entscheidung darüber, welche Projekte wir als Studierende fördern wollen, treffen wir im Rahmen eines Fachschaftstreffen im Einvernehmen mit dem Fachschaftsrat.
Die Fachschaft Zahnmedizin stimmt im Rahmen eines Fachschaftstreffen durch Abstimmung über die Anträge und ihren nutzen für die Studierende ab. Es wird jedes Mal mindestens ein Mitglied des Fachschaftsrates hinzugezogen. Die Anträge werden Diskutiert und Bewertet. Dabei steht eine bestmögliche Verwendung unseres Vorschlagsrechts für alle Studierenden im Mittelpunkt. Nach ausführlicher Beratung und Klärung aller Rückfragen wird ein Vorschlag über Annahme oder Ablehnung eines Antrages gemacht.
Die Antragsstellenden sind in der Regel Lehrende der Zahnmedizinischen Fakultät oder Lehrende, die Angebote für Zahnmedizinstudierende machen. Es gilt jedoch, dass prinzipiell jeder Anträge stellen darf, auch Studierende!
Die Anträge werden von der Kommission diskutiert und bewertet. Dabei werden offene Fragen geklärt oder weitergegeben. In einer Abstimmungs-Sitzung wird beschlossen, welche Anträge die Fachschaft beim StuRa einreicht.
Nach der Entscheidung reicht der Fachschaftsrat die Anträge beim Studierendenrat ein. Das entsprechende Referat des Studierendenrats kümmert sich daraufhin um den Rest. Der StuRa-Vorsitz prüft die Anträge auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorschriften für die Verwendung der QSM und leitet diese gesammelt an das Rektorat weiter. Hält das Rektorat die vorgeschlagenen Maßnahmen für zulässig, folgt es dem Vorschlag und sorgt für eine entsprechende Verwendung der QSM. Prinzipiell werden die Anträge also final vom Rektorat abgesegnet. Da wir in der Regel nur Anträge in dem uns zur Verfügung stehenden Umfang vorschlagen und diese auch mit der Verwaltungsvorschrift im Einklang sind, ist dies jedoch eher ein formeller Schritt.
Sollte eine Fachschaft nicht genügen Anträge einreichen oder sollten Anträge nicht mit der
Vorschrift vereinbar sein entscheidet zunächst die zentrale QSM-Komission des Studierendenrats über die Verwendung der Gelder. An die zentrale Kommission kann jeder Anträge stellen, egal von welchem Fach. Das bedeutet, dass Gelder, die z.B. die Fachschaft Zahnmedizin nicht ausgibt, daraufhin zunächst allen Fachschaften zur Verfügung stehen.
Schöpft die Qualitätssicherungsmittelkommission ihr Vorschlagsrecht nicht fristgerecht voll aus, oder sind bis zum 31.03. des Folgejahres die von den Studienfachschaften und der QSM-Kommission vorgeschlagenen QSM nicht voll verausgabt, gilt für diese Mittel die Verwendung zugunsten von Anschaffungen der Universitätsbibliothek als vorgeschlagen. Dabei sollen alle Fächer der Universität gleichmäßig berücksichtigt werden.