Die Antragsstellenden sind in der Regel Lehrende der Zahnmedizinischen Fakultät oder Lehrende, die Angebote für Zahnmedizinstudierende machen. Es gilt jedoch, dass prinzipiell jeder Anträge stellen darf, auch Studierende!
Die Anträge werden von der Kommission diskutiert und bewertet. Dabei werden offene Fragen geklärt oder weitergegeben. In einer Abstimmungs-Sitzung wird beschlossen, welche Anträge die Fachschaft beim StuRa einreicht.