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Satzung der Fachschaft

Studienfachschaftsregelmodell (SFRM)
Satzung der Studienfachschaft Zahnmedizin der Universität Heidelberg
 

Stand mit den Änderungen vom: 05.06.2018

§1 Allgemeines

Die Studienfachschaft Zahnmedizin vertritt die Studierenden ihres Faches oder ihrer Fächer und entscheidet insbesondere über fachspezifische Fragen und Anträge. Die Zugehörigkeit zur Studienfachschaft ergibt sich aus der Liste in Anhang B. Die Studienfachschaft stellt in der Regel die studentischen Mitglieder der in ihrem Bereich arbeitenden Gremien oder beteiligt sich zumindest an einem gemeinsamen Wahlvorschlag für eben diese.
Organe der Studienfachschaft sind die Fachschaftsvollversammlung und der Fachschaftsrat.

§2 Fachschaftsvollversammlung

Die Fachschaftsvollversammlung ist die Versammlung der Mitglieder der Studienfachschaft. Sie tagt öffentlich. Rede-, antrags- und stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder der Studienfachschaft. Von jeder Sitzung ist ein Protokoll anzufertigen und öffentlich zugänglich zu machen. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit getroffen und sind bindend für den Fachschaftsrat. Die Fachschaftsvollversammlung bestimmt aus ihrer Mitte mit einfacher Mehrheit eine finanzverantwortliche Person. Die Kassenprüfung muss zum Ende der Amtszeit des Fachschaftsrates stattfinden. Die finanzverantwortliche Person beantragt bei der Fachschaftsvollversammlung die Entlastung des Fachschaftsrates. Fachschaftsvollversammlungen müssen unverzüglich vom Fachschaftsrat einberufen werden: Auf Antrag eines Drittels der Mitglieder des Fachschaftsrates oder auf schriftlichen Antrag von 1 % der Mitglieder der Studienfachschaft. Die Einberufung einer Fachschaftsvollversammlung muss mindestens 2 Tage vorher öffentlich und in geeigneter Weise ortsüblich bekannt gemacht werden. Die gefassten Beschlüsse sind bindend für den Fachschaftsrat.

 

§3 Fachschaftsrat

Der Fachschaftsrat wird in gleichen, direkten, freien und geheimen Wahlen gewählt. Es findet Personenwahl statt. Alle Mitglieder der Studienfachschaft haben das aktive und passive Wahlrecht. Es gilt die Wahl- und Verfahrensordnung der Verfassten Studierendenschaft oder eine vom StuRa für die Wahlen der Fachschaftsräte erlassene eigene Wahlordnung. Der Fachschaftsrat umfasst fünf Mitglieder. Der Fachschaftsrat vertritt die Interessen der Mitglieder der Studienfachschaft und führt die Beschlüsse der Fachschaftsvollversammlung aus.

Zu den Aufgaben des Fachschaftrats gehören:

  • Einberufung und Leitung der Fachschaftsvollversammlung
  • Ausführung der Beschlüsse der Fachschaftsvollversammlung
  • Führung der Finanzen
  • Beratung und Information der Studienfachschaftsmitglieder
  • Mitwirkung an der Lehrplangestaltung
  • Austausch und Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Lehrkörpers in den betroffenen Studiengängen

Die Amtszeit der Mitglieder des Fachschaftsrats beträgt ein Jahr. Eine Person scheidet aus dem Fachschaftsrat aus, wenn die Amtszeit endet,
sie nicht mehr für einen der Studiengänge, welche die Studienfachschaft vertritt, immatrikuliert ist, sie zurücktritt oder durch Tod. Im Falle des Ausscheidens eines Mitglieds des Fachschaftsrats rückt die Person mit der nachfolgenden Stimmenzahl in den Fachschaftsrat nach.

§4 Kooperation und Stimmführung im StuRa

Der Fachschaftsrat entsendet das/die StuRa-Mitglied(er) der Fachschaft in den StuRa. Der Fachschaftsrat entsendet Stellvertreter/Innen in den StuRa.
Einzelne Fachschaftsvertreter*innender Fachschaft Zahnmedizin sowie deren Stellvertreter*innen scheiden aus dem StuRa aus, durch Ende ihrer Amtszeit,
Nichtimmatrikulation in Studiengängen, welche die Studienfachschaft vertritt, immatrikuliert ist, Rücktritt oder Tod. Die Studienfachschaft kann sich nach § 14 der Organisationssatzung der Studierendenschaft mit anderen Studienfachschaften zu einer Kooperation zusammenschließen.

§5 Umfragen

Der Fachschaftsrat kann zu aktuellen Themen in Lehre, Studium und Verwaltung am Institut freiwillige Umfragen unter allen Mitgliedern der Studienfachschaft durchführen, sofern damit nicht dieselben Zielsetzungen verfolgt werden, für die bereits Instrumente an der Universität Heidelberg gemäß der Evaluationsordnung eingesetzt werden. Die datenschutzrechtlichen Vorgaben werden beachtet.

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