Seit dem Wintersemester 21/22 gilt die neue Approbationsordnung für Zahnärztinnen und Zahnärzte.
Nach wie vor oberstes Ausbildungsziel ist die Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für die zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung erforderlich sind.
Die neue zahnärztliche Approbationsordnung (ZApprO) konkretisiert und erweitert in § 1 ZApprO künftig jedoch die Ausbildungsziele für das Studium der Zahnmedizin. Neben der wissenschaftlichen und praktischen Ausbildung soll die eigenverantwortliche und selbstständige Ausübung der Zahnheilkunde und die Befähigung zur Weiterbildung und Fortbildung ebenfalls Ausbildungsziel sein.
Dabei sollen die Studierenden die Grundsätze einer evidenzbasierten Bewertung medizinischer und zahnmedizinischer Verfahren, aber auch Gesichtspunkte zahnärztlicher Gesprächsführung sowie zahnärztlicher Qualitätssicherung erlernen. Auch die Zusammenarbeit mit anderen Zahnärztinnen und Zahnärzten, Ärzten und Ärztinnen und mit Angehörigen anderer Heilberufe wird Lerngegenstand sein.
Nicht zuletzt soll die theoretische Ausbildung gem. §3 der neuen ZApprO künftig auch das fächerübergreifende Denken der angehenden Zahnärzte fördern: theoretisches und klinisches Wissen sollen während der gesamten Ausbildung „Hand in Hand“ vermittelt werden.
Übersicht der Studienabschnitte nach neuer Approbationsordnung
Tipp: Besser vor dem Start erledigen
Impfungen gegen Hepatitis A/B, Masern und Corona (diese Impfungen werden für die Arbeit am Patienten und zur Teilnahme an den Praktika vorausgesetzt)
Das Pflegepraktikum (4 Wochen). So bleibt euch mehr Freizeit in den Semesterferien. Zwischen Abi und Semesterbeginn ist i.d.R. genügend Zeit.
Vorklinik I
Dauer: 2 Jahre (4 Semester)
Geprüft werden die Fächer Physik, Chemie, Biologie, Terminologie, Biochemie, Molekularbiologie, mikro- und makroskopische Anatomie, Physiologie und zahnmedizinische Propädeutik
Zusätzliche Leistungen:
Benotetes Wahlfach
Krankenpflegedienst (30 Tage)
Ausbildung in erster Hilfe
Vorklinik II
Dauer: 1 Jahr (2 Semester)
Geprüft werden die Fächer zahnärztliche Prothetik, Kieferorthopädie, Oralchirurgie, Kiefer- und Gesichtschirugie und die Fächergruppe Zahnerhaltung (beinhaltet Endodontologie, Kinderzahnheilkunde, Parodontologie, Zahnhartsubstanzlehre, Prävention und Restauration)
Famulatur von 4 Wochen (kann auch noch in der Klinik absolviert werden)
Klinik
Dauer: 2 Jahre (4 Semester)
Prüfungsfächer: alle Fächer der Vorklinik II sowie Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten und zahnärztliche Radiologie
Zusammenfassung der zentralen Änderungen
Es muss ein 30 tägiger Krankenpflegedienst vor dem ersten Staatsexamen (Z1) absolviert werden. Alle weiteren Details findet sind unter dem folgenden Link zu finden: Regierungspräsidium BW
Im Zeitraum vom 5. bis spätestens Ende des 9. Semester muss eine vierwöchige zahnärztliche Famulatur abgeleistet werden (niedergelassener Zahnmediziner).
Das Vorphysikum (ursprünglich nach dem 2. Semester) wurde abgeschafft. Die Fächer Biologie, Chemie und Physik werden stattdessen im 1. Staatsexamen (Z1) geprüft
Das sog. Physikum findet nicht mehr nach dem 5. sondern nach den 4. Semester, als 1. Staatsexamen statt (Z1). Zusätzlich gibt es ein weiteres Staatsexamen nach dem 6. Semester (Z2)
Links und weitere Informationen
Link zur neuen Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) mit Studienbeginn ab dem 01.10.2021: